WORUM HANDELT ES SICH?
DIE GESETZLICH VORGESEHENEN FÄLLE, IN DENEN SIE BEANTRAGT WERDEN KANN
(auf Italienisch)
NATIONALES PORTAL für Stellenangebote im öffentlichen Versorgungswesen
(Im Portal oben rechts auf Deutsch wechseln - FAQ )
WO IST DER ANTRAG EINZUREICHEN?
ZUGANG ZUM PORTAL UND ERSTE POPULIERUNG
Für Körperschaften oder Vereine, die bereits Vereinbarungen getroffen haben, sowie für neue Vorschläge für Vereinbarungen, die auf Antrag der Interessenten eingereicht werden, ist es in der ersten Phase erforderlich, einige nützliche Daten für die minimale Eingabe seitens der internen Nutzer des Landesgerichtes bereitzustellen, um dem gesetzlichen Vertreter der Körperschaft oder Vereines oder seinem Beauftragten den Zugang von außen zu ermöglichen (es wurde ein Formular vorbereitet, das von den Körperschaften und Vereinen für die minimale Dateneingabe ausgefüllt werden muss und auf dieser Seite heruntergeladen werden kann).
Im Folgenden wird kurz erläutert, wie Sie vorgehen müssen:
- Das Landesgericht gibt die mit den ausfüllten Formularen „Ente/associazione“ (Körperschaft/Verein) und „sede“ (Sitz) erhaltenen minimalen Informationen ein.
- Das Landesgericht befähigt die von der Körperschaft beauftragten natürlichen Person zum Zugang zum Portal;
- Das Landesgericht sendet die Einladung an die im Punkt 2 registrierte natürliche Person;
- Das System sendet eine E-Mail an die natürliche Person, insbesondere an die in der Registrierungsphase (Punkt 2) angegebene E-Mail, mit den Anweisungen für den Zugang zum „Cruscotto“ , das für die Körperschaft vorgesehen ist;
- Der Beauftragte der Körperschaft betritt seinen eigenen reservierten Bereich der Anwendung, der unter der Webadresse https://lpu.giustizia.it zu erreichen ist, und kann dort einen Antrag auf Abschluss einer Vereinbarung eingeben, einschließlich der Anzahl der Plätze, der Art der Vereinbarung usw., und er kann die Formulare „Ente/associazione“ (Körperschaft/Verein) und „sede“(Sitz) ändern;
- Der Beauftragte der Körperschaft kann dem Landesgericht über das Portal den Antrag auf Abschluss einer Vereinbarung senden, damit es überprüft und etwa genehmigt wird oder dessen Vervollständigung verlangt werden kann.
- Das Landesgericht kann den Antrag der Körperschaft aufrufen und ihn genehmigen oder seine Überarbeitung verlangen;
- Das Landesgericht und die Körperschaft unterzeichnen die Vereinbarung, und das Landesgericht lädt die unterzeichnete Vereinbarung auf das Portal hoch und schließt die Bearbeitung der Vereinbarung im Portal ab, bis sie auf der Website des Justizministeriums mit Übermittlung an die Pressestelle des Ministeriums veröffentlicht wird;
Auf jeden Fall ist es ratsam, das Handbuch für externe Nutzer heranzuziehen, um sich mit allen Funktionen der Anwendung für Körperschaften und Vereine vertieft auseinanderzusetzen.
Das ausgefüllte Formular für minimale Eingabe ist zu senden an prot.tribunale.bolzano@giustiziacert.it
INFORMATION
Sekretariat der Landesgerichtspräsidentin
Anlagen