Das Friedensgericht urteilt erstinstanzlich in Sachen Zivil- und Strafprozess, in Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsstrafen und übt eine Schlichtungsfunktion aus. Es ist befugt, die vom Quästor gegen Ausländer angeordneten Ausweisungsverfügungen zu bestätigen.
Die Autonome Region Trentino-Südtirol sorgt für die Erfüllung der Aufgaben im Bereich der Friedensrichter.
Website auf Italienisch
Portale Giustizia