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Im Folgenden finden Sie die Liste der technischen Anforderungen, die gemäß Dekret vom 30. März 2013 des Ministers für Innovation und Technologien  vorgeschrieben sind und zwar: „Technische Anforderungen und unterschiedliche Stufen für den Zugang zu IT-Geräten“

Tabelle über Anforderungen und Methodik
Anforderung Angewandte Methodik
Nr. 1 – Textalternativen: Bereitstellung von Textalternativen für jegliche nicht-textlichen Inhalte, damit der als Alternative erstellte Text nach den Bedürfnissen der Nutzer verwendet und umgewandelt werden kann, wie z. B. Umwandlung in vergrößerte Schriftarten, Braille-Schrift, Vorlesen mit TTS-Option, Symbole oder andere Modalitäten zur Darstellung des Inhalts.

N°2 - Contenuti audio, contenuti video, animazioni:

Bereitstellung gleichwertiger Textalternativen für Informationen, die durch Audioformate, Videoformate, animierte Bildformate (Animationen) und multisensorische Formate im Allgemeinen übertragen werden.
Nr. 3 – Anpassbarkeit: Erstellung von Inhalten, die auf unterschiedliche Weise dargestellt werden können (z. B. mit einfacheren Layouts), ohne dass Informationen oder Strukturen verloren gehen.
Nr. 4 – Unterscheidbarkeit: Vereinfachtes Sehen und Hören von Inhalten für Benutzer durch Trennung der Inhalte im Vordergrund vom Hintergrund.
Nr. 5 – Zugang über Tastatur: Alle Funktionen auch über die Tastatur verfügbar machen.
Nr. 6 – Angemessene Zeitverfügbarkeit:

Ausreichende Zeiteinräumung für den Benutzer zum  Lesen und zur Verwendung der Inhalte..

Nr. 7 – Epileptische Anfälle: Keine Inhalte entwickeln, die epileptische Anfälle auslösen können.
Nr. 8 – Effektives Surfen: Bereitstellung  von Support-Funktionen für den Benutzer zum Surfen, zum Auffinden von Inhalten und zur Bestimmung des eigenen Standorts auf der Website und auf den Webseiten.
Nr. 9 – Lesbarkeit: Textinhalte lesbar und verständlich machen.
N. 10 – Vorhersehbarkeit: Erstellen von Webseiten, die sich auf vorhersehbare Weise zeigen und verhalten.
Nr. 11 – Unterstützung bei der Eingabe von Daten und Informationen: Hilfestellung für den Benutzer, um Fehler zu vermeiden und deren Korrektur zu ermöglichen.
Nr. 12 – Kompatibilität:

Gewährleistung der maximalen Kompatibilität mit den Benutzerprogrammen und mit den unterstützenden Technologien.

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