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Die Webseiten des Justizministeriums stellen eine Reihe von Dienstleistungen zur Verfügung, die von Fachpersonen (Rechtsanwälten, bevollmächtigten Fachleuten, Verwaltern, Amtssachverständigen und Sachverständigen im Strafbereich usw.) benutzt werden können.

Es besteht kein Zweifel daran, dass die Veröffentlichung von Internetseiten seit langem eine von den neuen Technologien angebotene Möglichkeit darstellt, um in vielen italienischen Gerichtsämtern Transparenz, Effizienz und Wirksamkeit für die gesamte Justizstruktur anzustreben.

In diesem Sinne war die Leitung des Amtes – sowohl im Justiz- als auch im Verwaltungsbereich – der Ansicht, dass mit der Umsetzung eines solchen Projekts folgende Ziele verfolgt werden könnten:

  • Ein Schaukasten mit Informationen zu schaffen, das allen Fachleuten offensteht;
  • Angaben über die Tätigkeiten der Ämter bereitzustellen;
  • Zukünftig den Zugang der Öffentlichkeit zu den Kanzleien zu reduzieren;
  • Einen einfacheren Umgang mit den grundlegenden Dienstleistungen für die Besucher der Website durch Informationen über Verfahren, Kosten und Formulare zu ermöglichen;
  • Einen internen Kommunikationskanal für das Verwaltungspersonal und die Richter zu errichten;
  • Ein Mittel für die Weitergabe von Beiträgen aus Rechtslehre und Rechtsprechung für den gesamten Bezirk darzustellen;
  • Die internen Kenntnisse über die Arbeitsabläufe zu erweitern und die Verfahren, soweit möglich, durch einen fruchtbaren Informationsaustausch zu vereinfachen;
  • Einen effizienteren Dienst zu gewährleisten, um den Bedürfnissen der Nutzer besser gerecht zu werden.

Das Landesgericht ist der Meinung, dass es mit der Realisierung einer Website einen Weg eingeschlagen hat, der die Gestaltung eines neuen Verhältnisses zwischen den Fachpersonen und der Verwaltung fördert und auch die Dienstleistungsfunktion gegenüber den Benutzern, die die Gerichtsämter zu erfüllen haben, deutlich macht.

 

Nachrichten

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Titolo news

Aktualisierung der Gebühren für die Erteilung von Kopien von Dokumenten in digitaler Form
07.01.25

Artikel 1, Absatz 815 des Gesetzes vom 30. Dezember 2024 Nr. 207 hat mit Wirkung vom 1. Januar 2025 die folgenden Änderungen bezüglich der Gebühren für die Übermittlung der Kopie in digitaler Form im Strafverfahren eingeführt.

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Titolo news

Ratgeber für Beschwerden in Familiensachen
05.12.25

Update-Jahr 2025


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