FRIEDENSGERICHT in Bozen
GERICHTSVOLLZIEHER (UNEP – Amt für Zustellungen, Vollstreckungen und Proteste)
STAATSANWALTSCHAFT Bozen
Die Website vom Landesgericht ist aus dem Bewusstsein heraus entstanden, dass heute die Internetpräsenz der öffentlichen Verwaltung als Grundvoraussetzung für die Schaffung einer besseren Beziehung zu Bürgern und Unternehmen angesehen wird. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Veröffentlichung von Internetseiten seit langem eine von den neuen Technologien angebotene Möglichkeit darstellt, um in vielen italienischen Gerichtsämtern Transparenz, Effizienz und Wirksamkeit für die gesamte Justizstruktur zu erreichen. In diesem Sinne war die Leitung des Amtes – sowohl im Justiz- als auch im Verwaltungsbereich – der Ansicht, dass mit der Umsetzung eines solchen Projekts folgende Ziele verfolgt werden können:
Das Landesgericht ist der Meinung, dass es mit der Realisierung einer Website einen Weg eingeschlagen hat, der die Gestaltung eines neuen Verhältnisses zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung fördert, wobei es auch die den Gerichtsämtern innewohnende Dienstleistungsfunktion gegenüber den Benutzern offensichtlich macht.
Umsetzung der auf die Probe stellen für Erwachsene
Umsetzung der auf die Probe stellen für Erwachsene
Artikel 1, Absatz 815 des Gesetzes vom 30. Dezember 2024 Nr. 207 hat mit Wirkung vom 1. Januar 2025 die folgenden Änderungen bezüglich der Gebühren für die Übermittlung der Kopie in digitaler Form im Strafverfahren eingeführt.