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Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Gemäß den laut ges.-vertr. Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013, abgeändert durch ges.-vertr. Dekret Nr. 97 vom 25. Mai 2016, geltenden Pflichten der öffentlichen Verwaltungen auf dem Gebiet der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung werden auf dieser Seite Dokumente, Informationen und Daten betreffend die Organisation der Verwaltung, ihre Tätigkeiten und die entsprechenden Umsetzungsmodalitäten veröffentlicht.

Dieser Abschnitt wird laufend aktualisiert.

Die in diesem Abschnitt veröffentlichten personenbezogenen Daten können nur gemäß den in den geltenden Bestimmungen (Richtlinie 2003/98/EG und ges.-vertr. Dekret 36/2006 zur Umsetzung derselben) über die Weiterverwendung öffentlich zugänglicher Daten vorgesehenen Bedingungen wiederverwendet werden, und zwar in einer mit den Zwecken, für die sie erhoben und gespeichert wurden, vereinbaren Weise und unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

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