Die Vereidigung bezeichnet den von einem Sachverständigen bzw. einem Übersetzer vor einem Kanzleibeamten geleisteten Eid, nach bestem Wissen und Gewissen die anvertrauten Aufgaben erfüllt zu haben.
NORMATIVE GRUNDLAGENKglD vom 9. Oktober 1922, Nr. 1366
WER KANN SIE BEANTRAGEN?Sachverständige und Übersetzer.
WO IST DER ANTRAG EINZUREICHEN?Die Beeidigung von außergerichtlichen Gutachten bzw. von Übersetzungen kann bei den Ämtern des Friedensgerichts erfolgen.
PROZEDERE UND ERFORDERLICHE UNTERLAGENDer Sachverständige bzw. der Übersetzer hat bei den Ämtern des Friedensgerichts vorstellig zu werden und die nachstehend angegebenen Papiere mitzubringen:
Die Vereidigung erfolgt umgehend.
KOSTENPUNKTbitte wenden Sie sich an das Amt des Friedensrichter