Die Eltern eines Minderjährigen gemeinsam (oder derjenige Elternteil, der allein die elterliche Gewalt ausübt) vertreten die geborenen und ungeborenen Kinder bei allen zivilrechtlichen Handlungen und verwalten deren Vermögen.
Für die Durchführung sämtlicher Handlungen, die über die ordentliche Verwaltung hinausgehen, bedarf es einer vorherigen Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Dazu gehören zum Beispiel:
Art. 320 ZGB
WER KANN SIE BEANTRAGEN?Die Eltern eines Minderjährigen gemeinsam oder derjenige Elternteil, der allein die elterliche Gewalt ausübt.
WO IST DER ANTRAG EINZUREICHEN?Der Rekurs ist in der Kanzlei des Vormundschaftsgerichts beim örtlich zuständigen Landesgericht unter Bezugnahme auf den Ort, an dem der Minderjährige seinen Wohnsitz hat, einzureichen.
In Bozen Kanzlei für Vormundschaftsangelegenheiten
TERMINVORMERKUNG
Il richiedente deve presentare presso la Cancelleria del Giudice Tutelare:
Das Verfahren ist von der Entrichtung des Einheitsbeitrages befreit.
Die Zahlung vornehmen für
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