Benvenuti sul sito del Landesgericht Bozen

Landesgericht Bozen - Justizministerium

Landesgericht Bozen
Ti trovi in:

Genehmigungen des Vormundschaftsgerichts in Bezug auf Minderjährige

WORUM HANDELT ES SICH?

Die Eltern eines Minderjährigen gemeinsam (oder derjenige Elternteil, der allein die elterliche Gewalt ausübt) vertreten die geborenen und ungeborenen Kinder bei allen zivilrechtlichen Handlungen und verwalten deren Vermögen.

Für die Durchführung sämtlicher Handlungen, die über die ordentliche Verwaltung hinausgehen, bedarf es einer vorherigen Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Güter, die dem Kind aus irgendeinem Titel, auch von Todes wegen, zugekommen sind, veräußern, hypothekarisch belasten oder als Pfand geben
  • Erbschaften oder Vermächtnisse annehmen oder darauf verzichten
  • Schenkungen annehmen, Teilungen vornehmen, Darlehen aufnehmen oder Bestandverträge über eine Dauer von mehr als neun Jahren abschließen
NORMATIVE GRUNDLAGEN

Art. 320 ZGB

WER KANN SIE BEANTRAGEN?

Die Eltern eines Minderjährigen gemeinsam oder derjenige Elternteil, der allein die elterliche Gewalt ausübt.

WO IST DER ANTRAG EINZUREICHEN?

Der Rekurs ist in der Kanzlei des Vormundschaftsgerichts beim örtlich zuständigen Landesgericht  unter Bezugnahme auf den Ort, an dem der Minderjährige seinen Wohnsitz hat, einzureichen.

In Bozen Kanzlei für Vormundschaftsangelegenheiten 
TERMINVORMERKUNG

PROZEDERE UND ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

Il richiedente deve presentare presso la Cancelleria del Giudice Tutelare:

  • un ricorso debitamente compilato e motivato
  • la nota di iscrizione a ruolo
  • la necessaria documentazione giustificativa (p. es. l’offerta della banca relativa all’investimento proposto, la bozza del contratto da stipulare ecc.)
KOSTENPUNKT

Das Verfahren ist von der Entrichtung des Einheitsbeitrages befreit.

Die Zahlung vornehmen für

  • Der Kanzleigebühren
  • Der Kopiergebühren

Anweisungen und Beträge für ZAHLUNGEN in pagoPA

Anlagen
Torna all'inizio della pagina Collapse