Benvenuti sul sito del Landesgericht Bozen

Landesgericht Bozen - Justizministerium

Landesgericht Bozen
Ti trovi in:

Genehmigung zwecks Erhalt eines Reisepasses oder eines anderen gültigen Ausreisepapiers für Minderjährige oder für Personen mit minderjährigen Kindern

WORUM HANDELT ES SICH?

Wer minderjährige Kinder hat, benötigt die Zustimmung des anderen Elternteils, um ein gültiges Ausreisedokument für die Kinder zu erhalten.

Fehlt die Zustimmung des anderen Elternteils, besteht die Möglichkeit, sich an das Vormundschaftsgericht zu wenden; dabei sind die Gründe anzugeben, aufgrund denen es nicht möglich ist, die Zustimmung des anderen Elternteils zu erhalten.

Das Vormundschaftsgericht wird, je nach Sachlage, entweder zuerst die Parteien vorladen oder unmittelbar aufgrund der im Rekurs enthaltenen Erklärungen mit Dekret entscheiden.

NORMATIVE GRUNDLAGEN

G. vom 21. November 1967, Nr. 1185 (Reisepassgesetz) idgF

WER KANN SIE BEANTRAGEN?

Eltern mit minderjährigen Kindern.

WO IST DER ANTRAG EINZUREICHEN?

Der Rekurs ist in der Kanzlei des Vormundschaftsgerichts beim örtlich zuständigen Landesgericht  unter Bezugnahme auf den Ort, an dem der Minderjährige seinen Wohnsitz hat, einzureichen.

In Bozen Kanzlei für Vormundschaftsangelegenheiten 
TERMINVORMERKUNG

PROZEDERE UND ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

Der Antragsteller hat in der Kanzlei des Vormundschaftsgerichts vorzulegen:

  • einen gebührend ausgefüllten und begründeten Rekurs
  • den Antrag auf Eintragung in das Register
  • die nötigen rechtfertigenden Urkunden (z.B. Scheidungs- oder Trennungsurteil)
KOSTENPUNKT

Das Verfahren ist von der Entrichtung des Einheitsbeitrages befreit.

Die Zahlung vornehmen für

  • Der Kanzleigebühren
  • Der Kopiergebühren

Anweisungen und Beträge für ZAHLUNGEN in pagoPA

Anlagen
Torna all'inizio della pagina Collapse