Wer minderjährige Kinder hat, benötigt die Zustimmung des anderen Elternteils, um ein gültiges Ausreisedokument für die Kinder zu erhalten.
Fehlt die Zustimmung des anderen Elternteils, besteht die Möglichkeit, sich an das Vormundschaftsgericht zu wenden; dabei sind die Gründe anzugeben, aufgrund denen es nicht möglich ist, die Zustimmung des anderen Elternteils zu erhalten.
Das Vormundschaftsgericht wird, je nach Sachlage, entweder zuerst die Parteien vorladen oder unmittelbar aufgrund der im Rekurs enthaltenen Erklärungen mit Dekret entscheiden.
NORMATIVE GRUNDLAGENG. vom 21. November 1967, Nr. 1185 (Reisepassgesetz) idgF
WER KANN SIE BEANTRAGEN?Eltern mit minderjährigen Kindern.
WO IST DER ANTRAG EINZUREICHEN?Der Rekurs ist in der Kanzlei des Vormundschaftsgerichts beim örtlich zuständigen Landesgericht unter Bezugnahme auf den Ort, an dem der Minderjährige seinen Wohnsitz hat, einzureichen.
In Bozen Kanzlei für Vormundschaftsangelegenheiten
TERMINVORMERKUNG
Der Antragsteller hat in der Kanzlei des Vormundschaftsgerichts vorzulegen:
Das Verfahren ist von der Entrichtung des Einheitsbeitrages befreit.
Die Zahlung vornehmen für
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