Der Vormund (oder der Beistand oder der Sachwalter) darf ohne Genehmigung des Vormundschaftsgerichts keine Handlungen der außerordentlichen Verwaltung durchführen. Dazu gehören zum Beispiel:
Für einige besondere Handlungen der außerordentlichen Verwaltung bedarf es hingegen einer Genehmigung des Landesgerichts als Kollegialgericht (Hauptsitz Bozen). Dazu gehören zum Beispiel:
Art. 372, 373, 374, 375 und 411 ZGB
WER KANN SIE BEANTRAGEN?Der Vormund (oder der Beistand oder der Sachwalter), eventuell mit dem Beistand eines Rechtsanwaltes, falls die Komplexität der durchzuführenden Handlung der außerordentlichen Verwaltung dies erfordert.
PROZEDERE UND ERFORDERLICHE UNTERLAGENDie Rekurs muss auf telematischem Wege (Art. 196-quater Durchführungsbestimmungen zur Zivilprozessordnung) oder bei einem der bürgernahe Anlaufstelle:
Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an das Landesgericht Bozen unter Kanzlei für Vormundschaftsangelegenheiten durch Buchung eines TERMINVORMERKUNG
WICHTIGER HINWEISEinsicht in Ihre elektronische AKTE
über den SPID-Zugang ist es möglich, auf DIE EIGENE AKTE ZUZUGREIFEN, sie einzusehen und daraus einfache nicht beglaubigte Abschriften anzufertigen
Rekurse gemäß Art. 372, 373 und 374 ZGB (Ermächtigung des Vormundschaftsrichters)
Anweisungen und Beträge für ZAHLUNGEN in pagoPA