Die Vormundschaft kraft Gesetzes ist eine Nebenstrafe, die mit dem Strafurteil verhängt wird.
Die Vormundschaft kraft Gesetzes wird infolge eines Strafurteils eröffnet, das die Verurteilung zur Entmündigung kraft Gesetzes anordnet. Dem Entmündigten kraft Gesetzes wird ein Vormund bestellt, der den Verurteilten bei allen zivilrechtlichen Handlungen vertritt und dessen Vermögen verwaltet.
NORMATIVE GRUNDLAGENArt. 343 ff. ZGB und Art. 414 ff. ZGB
WER KANN SIE BEANTRAGEN?Die Vormundschaft kraft Gesetzes wird von Amts wegen vom Vormundschaftsgericht eröffnet, welches das Urteil direkt von jenem Landesgericht erhält, welches das Urteil gefällt hat.
Das Vormundschaftsgericht holt die zweckmäßigen Auskünfte ein, bestellt den Vormund und den Vormundstellvertreter und lädt sie zur Eidesleistung vor.
WO IST DER ANTRAG EINZUREICHEN?Beim örtlich zuständigen Landesgericht unter Bezugnahme auf den Ort, an dem der Verurteilte seinen Wohnsitz hat bzw. den Ort seiner Inhaftierung.
In Bozen Kanzlei für Vormundschaftsangelegenheiten
TERMINVORMERKUNG
Die Vormundschaft kraft Gesetzes wird von der für die Vollstreckung der Strafe zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt.