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GERICHTLICHE VORMUNDSCHAFT

WORUM HANDELT ES SICH?

Die gerichtliche Vormundschaft ist eine vom Gesetzgeber vorgesehene Schutzmaßnahme zur Wahrung der Interessen einer Person, die aufgrund einer Krankheit oder einer körperlichen oder geistigen Behinderung unfähig ist, ihre Geschäfte zu besorgen bzw. sich um ihre eigenen Bedürfnisse zu kümmern.

Die gerichtliche Vormundschaft wird infolge eines von einem Landesgericht erlassenen Urteils auf volle Entmündigung eröffnet. Nach der Eröffnung der Vormundschaft wir ein Vormund bestellt, der für den voll Entmündigten sorgt, d.h. eine Person, die den Mündel bei allen zivilrechtlichen Handlungen vertritt und dessen Vermögen verwaltet.

Näheres über die Ausübung der Vormundschaft und die Aufgaben des Vormunds ist dem beiliegenden “Vademekum für den Vormund”, sowie dem Informationsblatt 1.2.4 über die Genehmigungen des Vormundschaftsgerichts für Unfähige auf Seite 41 des vorliegenden Leitfadens zu entnehmen.

NORMATIVE GRUNDLAGEN

Art. 343 ff. ZGB und Art. 414 ff. ZGB

WER KANN SIE BEANTRAGEN?

Die gerichtliche Vormundschaft wird von Amts wegen vom Vormundschaftsgericht eröffnet, welches das Urteil auf Entmündigung direkt von jenem Landesgericht erhält, welches das Urteil gefällt hat.

Der Antrag auf volle Entmündigung wird mit Rekurs erhoben; er kann, mit dem Beistand eines Rechtsanwaltes, vom Ehegatten, Verwandten bis zum vierten Grad, Verschwägerten bis zum zweiten Grad, dem Lebensgefährten, dem Beistand oder der Staatsanwaltschaft gestellt werden.

Das Vormundschaftsgericht holt die zweckmäßigen Auskünfte ein, bestellt den Vormund und den Vormundstellvertreter und lädt sie zur Eidesleistung vor.

WO IST DER ANTRAG EINZUREICHEN?

In Bozen Kanzlei für Vormundschaftsangelegenheiten 
TERMINVORMERKUNG

Der Antrag muss telematisch (Art. 196 quater DfB. ZPO) oder bei einem Bürgerschalter hinterlegt werden

PROZEDERE UND ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

Die gerichtliche Vormundschaft wird von Amts wegen eröffnet.

KOSTENPUNKT

Das Verfahren ist von der Entrichtung des Einheitsbeitrages befreit.

Die Zahlung vornehmen für

  • Der Kanzleigebühren
  • Der Kopiergebühren

Anweisungen und Beträge für ZAHLUNGEN in pagoPA

Anlagen
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