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Ausbildungspraktika gemäß Art. 73 des Gesetzesdekrets Nr. 69/2013

WORUM HANDELT ES SICH?

Die am besten qualifizierten Absolventen der Rechtswissenschaften können auf Antrag und einmalig ein 18-monatiges theoretisch-praktisches Ausbildungspraktikum an Gerichtsstellen absolvieren, um die Richter der Gerichte, der Oberlandesgerichte, der Vollstreckungsgerichte und der Jugendgerichte sowie die Verwaltungsrichter der Verwaltungsgerichte und des Staatsrates zu unterstützen und ihnen beizustehen.

NORMATIVE GRUNDLAGEN

Artikel 73 des Gesetzesdekrets Nr. 69/2013, umgewandelt durch Gesetz vom 9. August 2013, Nr. 98

PROZEDERE UND ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

WIE MAN SICH BEWIRBT

Die Anträge sind ausschließlich über das PORTAL FÜR DAS MANAGEMENT VON AUSBILDUNGSPRAKTIKA des Justizministeriums einzureichen. Die Anweisungen im Benutzerhandbuch sind zu befolgen.


Informationen im Amt des Landesgerichtspräsidenten

WICHTIGER HINWEIS

Konsultieren Sie die AKTIVEN HINWEISE

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