Mit "Abrechnung von Gerichtskosten" sind die Vergütungen und Entschädigungen gemeint, die Dritten wie technischen Beratern, Zeugen oder Betreibern von Telefondiensten oder Geräteverleih zustehen, die vom Richter des Verfahrens festgesetzt und von der zuständigen Stelle des mit der Auszahlung beauftragten Beamten bezahlt werden.
Nach Abschluss der Tätigkeit reicht der Betroffene einen Abrechnungsantrag ein.
WO IST DER ANTRAG EINZUREICHEN?Einreichung des Antrags online über das System zur Abrechnung von Gerichtskosten auf der Plattform SIAMM-Spese di Giustizia
Achtung: Der externe Benutzer muss sich auf der institutionellen Website des Justizministeriums registrieren.
Informationen im Amt für Gerichtsspesen
WICHTIGER HINWEISDer IPA-Code des Landesgerichts Bozen ist V1DCIZ
Verfahren für die Erstellung der elektronischen Rechnung an die öffentliche Verwaltung auf www.fatturapa.gov.it